09.10.2025 | PDF
Dr. Beck – Presseabteilung
Plattling, 09.10.2025: Die 123 Shared Mobility Germany GmbH hat ihren Geschäftsbetrieb eingestellt und einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht Deggendorf gestellt. Durch das Gericht wurde mit Beschluss vom 08.10.2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gesellschaft ist Teil der 2021 in Österreich gegründeten 123 Shared Mobility Gruppe, die unter der Marke 123-Transporter Kurzzeitvermietungen von Transportern insbesondere an Privatpersonen vornimmt. Die im deutschen Raum vermieteten, rund 300 Fahrzeuge stehen nicht im Eigentum der Gesellschaft, sondern wurden dieser von mehreren „Flottenpartnern“ zur Verfügung gestellt. Die digitale Plattform sowie die sonstige IT-Infrastruktur für die Fahrzeugvermietung wurde von der 123 Shared Mobility Holding GmbH bereitgestellt, die von der Insolvenz der 123 Shared Mobility Germany GmbH sowie deren österreichischen Schwestergesellschaft nicht unmittelbar betroffen ist.
Bereits im Vorfeld der Insolvenzantragstellung wurde die Möglichkeit von Neuanmietungen über das Portal 123-Transporter in Deutschland gesperrt. Im Zuge der Insolvenzantragstellung wurden zudem betriebsnotwendige Vertragsverhältnisse gekündigt. Dies betrifft insbesondere auch den vormals bereitgestellten Kundensupport, der somit nicht länger erreichbar ist.
Durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wurde umgehend die betriebliche Ausgangslage unter Berücksichtigung der bestehenden wirtschaftlichen und insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen überprüft. Hierzu wurden auch Gespräche mit den Geschäftsführern sowohl der 123 Shared Mobility Germany GmbH als auch der Holding-Gesellschaft geführt, die ihre Unterstützung signalisiert haben. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ist festzuhalten, dass eine Wiederaufnahme und vorübergehende Fortführung des Geschäftsbetriebs im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens nicht möglich ist. Auch bereits angemietete und bezahlte Transporter können nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Die betroffenen Kunden werden kurzfristig gesondert benachrichtigt.
Bei der Anmietung von Transportern war durch die Kunden in der Regel eine Kaution zu leisten, die nach der ordnungsgemäßen Rückgabe des jeweiligen Fahrzeugs vollständig zurückzuerstatten wäre. Aktuell stehen gegenüber einer Vielzahl von Kunden Kautionsrückzahlungsansprüche offen. Eine vom sonstigen Vermögen der Gesellschaft getrennte Verwahrung dieser Kautionen ist - anders als beispielsweise im Wohnraummietrecht - gesetzlich nicht vorgesehen und wurde gemäß den verwendeten AGB auch nicht vorgenommen.
Eine Rückzahlung ist im jetzigen Stadium des Verfahrens daher weder wirtschaftlich möglich noch rechtlich zulässig. Die betroffenen Kunden erhalten in Kürze eine gesonderte Information über die aktuelle Situation sowie zur Geltendmachung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren.
Der Fokus des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt nunmehr in der Aufarbeitung der Hintergründe, die zur wirtschaftlichen Schieflage der Gesellschaft und Insolvenzantragstellung geführt haben sowie in einer geordneten Abwicklung der deutschen 123 Shared Mobility Germany GmbH.
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Tel.: +49 911 95 12 85 0 | Fax: +49 911 95 12 85 10 | E-Mail: advo@ra-dr-beck.de
Dr. Hubert Ampferl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt (FH) ist Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR.