24.01.2020 | PDF
Dr. Beck - Presseabteilung
Die HEITEC VOLLEYS Eltmann nehmen weiter am Spielbetrieb der 1.Volleyball Bundesliga teil. Der VBL-Vorstand entschied in seiner Sitzung am Freitag, den 24.01.2020, dem insolventen Erstligisten die Lizenz nicht zu entziehen. Jedoch wird der Verein von der Teilnahme an den Playoffs ausgeschlossen. Das weitere Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Nach Einschätzung des VBL-Vorstands haben die HEITEC VOLLEYS Eltmann die notwendigen organisatorischen, sportlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, um die Saison 2020/21 zu beenden. Am Donnerstag hatte der VBL-Lizenzierungsausschuss zusammen mit dem Insolvenzverwalter, dem Management und Vertretern aus Gesellschafterkreis in einem ganztägigen Erörterungstermin in der Berliner VBL-Geschäftsstelle nochmals die aktuelle Lage bewertet und Unterlagen geprüft. „Unser Fokus lag dabei auf dem Blick in die Zukunft und dem gemeinsamen Bestreben, den Standort Eltmann zu erhalten“, erläuterte VBL-Geschäftsführer Klaus-Peter Jung.
Der Verein habe die ihm in den letzten Wochen auferlegten Hausaufgaben erfüllt. Der Insolvenzverwalter habe eine solide Planung für die kommenden Monate vorgelegt und die wirtschaftliche Grundlage für die Fortführung des Spielbetriebs erarbeitet. Auch den Spielern, die mit Ausnahme eines bereits abgewickelten Transfers alle weiter für den Verein spielen wollen, sichert die Entscheidung des VBL-Vorstands damit eine verlässliche berufliche und finanzielle Absicherung. „Mit unserer Entscheidung tragen wir außerdem den Interessen der übrigen Bundesligisten Rechnung“, so Jung. „Die Clubs haben die Erlöse aus Ticketing und Sponsoring für die ausstehenden Spieltage fest in ihrer Planung kalkuliert und wären schlimmstenfalls auf Kosten für Hallenmieten und Dienstleistern sitzengeblieben.“
Der VBL-Vorstand sprach sich in seiner Sitzung ebenfalls dafür aus, die HEITEC VOLLEYS Eltmann gemäß Ziffer 3.10.3 Lizenzstatut (LST) von den Playoffs auszuschließen sowie mit einer Geldstrafe (3.10.1 LST) und/oder einem Punktabzug (3.10.2 LST) zu belegen. Da die Höhe des Strafmaßes maßgeblich davon abhängt, welches Verschulden die HEITEC VOLLEYS Eltmann für die Anmeldung der Insolvenz trifft, hat der VBL-Vorstand die Entscheidung über die Höhe der Strafe aufgrund noch laufender insolvenzrechtlicher Prüfungen zunächst zurückgestellt. „Sobald uns hierzu alle Unterlagen und Gutachten vorliegen, werden wir die Höhe der Strafe festlegen“, so Klaus-Peter Jung.
Die Eltmann Volleys GmbH hatte am 23.12.2019 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Bamberg gestellt.