Als überregional tätige Sozietät von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern sind wir ausschließlich in der Insolvenzverwaltung und im Insolvenzrecht tätig. Wir haben uns den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen zum Ziel gesetzt. Wir wahren die Interessen der Gläubiger, sehen uns aber auch in einer besonderen sozialen Verantwortung.
Die Grundlage unseres Erfolgs ist die interdisziplinäre Ausrichtung unserer Kanzlei. Betriebswirte, Controller, spezialisierte Rechtsanwälte aus Insolvenz-, Wirtschafts-, Gesellschafts-, Arbeitsrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten, sowie Diplom-Wirtschaftsjuristen, stehen den Insolvenzverwaltern aktiv zur Seite. Gerade diese Kombination aus betriebswirtschaftlicher und juristischer Kompetenz erlaubt es, die Substanz von Betrieben zu erhalten und Arbeitsplätze zu retten.
Mit der Einführung des ESUG am 01.03.2012 haben wir die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen in unser Leistungsangebot integriert und konnten bereits namhafte Unternehmen in der praktischen Umsetzung der Sanierungsarbeit begleiten.
Insbesondere die Durchführung von Eigenverwaltungsverfahren, Schutzschirmverfahren und Sachwaltertätigkeiten unter dem ESUG gehören neben der klassischen Insolvenzverwaltung zum Kompetenzbereich der Kanzlei.