Im Insolvenzverfahren der EIWOBAU werden die ersten Strukturen und Ergebnisse erkennbar:
Am 02.08.2005 haben sich die Banken, die Geschäftsführung der EIWOBAU und der vorläufige Insolvenzverwalter dahingehend geeinigt, dass grundsätzlich sämtliche begonnenen Bauprojekte der EIWOBAU fertig gestellt werden. Die Banken werden die Restarbeiten finanzieren.
Die Käufer und Kunden brauchen sich wegen der geleisteten Anzahlungen keine Sorgen zu machen. Sie sind durch Auflassungsvormerkungen in den Grundbüchern abgesichert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat auf der Basis der Finanzierungsentscheidung der Banken bereits Gespräche mit den Handwerksfirmen und den Sub-Unternehmern aufgenommen. Deren Werklohnforderungen für Arbeiten ab Insolvenzantrag sind gesichert, so dass der Weg für die unverzügliche Wiederaufnahme der Arbeiten frei ist.
Auch den Mitarbeitern der EIWOBAU konnte der vorläufige Insolvenzverwalter eine positive Nachricht überbringen: Die Lohn- und Gehaltsansprüche für Juli bis September 2005 sind durch Insolvenzgeld abgesichert. Aufgrund der Zustimmung der Agentur für Arbeit können die Juli-Gehälter kurzfristig ausgezahlt werden.