09.12.2022 | PDF
Dr. Beck - Presseabteilung
Deggendorf: Der Geschäftsbetrieb der TWD Fibres GmbH muss nach einjähriger Fortführung im Eigenverwaltungsverfahren endgültig eingestellt werden. Damit entfällt auch die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung der Belegschaft. Das Amtsgericht Deggendorf hat am 09.12.2022 die Eigenverwaltung beendet und einen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Die TWD Fibres GmbH war vor einem Jahr in finanzielle Schieflage geraten und musste am 21.12.2021 erneut Insolvenzantrag stellen, nachdem die Gesellschaft bereits in 2020 ein Insolvenzverfahren durchlaufen hatte. Der Gesellschaft wurde eingeräumt, sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch die Geschäftsleitung selbst zu verwalten (Eigenverwaltung).
Als Produzentin von Garnen aus Polyester und Polyamind 6.6 beschäftigt die TWD Fibres GmbH rund 390 Mitarbeiter am Standort Deggendorf. Der gesamte Vertrieb wird über eine Tochtergesellschaft, die TWD Fibres Services GmbH, abgewickelt.
Bis zuletzt konnte der Geschäftsbetrieb trotz der schwierigen und unkalkulierbaren wirtschaftlichen Bedingungen aufrechterhalten werden. In Anbetracht der nach wie vor hohen und in den letzten Wochen erneut signifikant angestiegenen Energiekosten sowie der mangelnden Auslastung der Produktionskapazitäten war schließlich eine wettbewerbsfähige Fortführung nicht mehr erreichbar. Ferner gelang es der Eigenverwaltung unter diesen Bedingungen nicht, einen Investor bzw. Übernehmer für den Betrieb zu finden. Im Ergebnis sind dadurch die Fortführungs- und Sanierungsbemühungen gescheitert.
Damit ist die Einstellung des Produktionsbetriebes in Deggendorf unvermeidbar geworden, um die bei einer Weiterführung zwangsläufig entstehenden Verluste zu verhindern. Für die Belegschaft entfällt in diesem Zuge die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung durch die TWD Fibres GmbH, wodurch die Mitarbeiter noch im Dezember freigestellt und die Arbeitsverhältnisse gekündigt werden müssen. Über die eingetretene Situation wurden die Mitarbeiter im Rahmen von Betriebsversammlungen bereits am 9.12.2022 informiert.
Aufgrund der bestehenden Ausgangslage hat das Amtsgericht Deggendorf bei der TWD Fibres GmbH die Eigenverwaltung am 09.12.2022 antragsgemäß beendet und Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR, als Insolvenzverwalter eingesetzt. Parallel hierzu haben auch die Tochtergesellschaften, die TWD Asset Management GmbH und die TWD Fibres Service GmbH Insolvenzanträge gestellt. Mit Beschlüssen vom 09.12.2022 hat das Amtsgericht Deggendorf jeweils die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und ebenfalls RA Dr. Hubert Ampferl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Insolvenzverwalter wird mit einem Abwicklungsteam, bestehend aus Mitarbeitern der TWD Fibres GmbH, den Geschäftsbetrieb herunterfahren, Verträge beenden und die notwendigen rechtlichen Aufgaben (u.a. aus den Bereichen Sozialversicherung, Steuer- und Arbeitsrecht) umsetzen. Ferner wird er mit dem Betriebsrat und mit allen Vertragspartnern (u.a. Kunden, Lieferanten, Vermieter, Finanzierer) Gespräche zur Erörterung der anstehenden regelungsbedürftigen Themen aufnehmen.
Pressekontakt für weitere Informationen:
Dr. Beck & Partner GbR | Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg
Tel.: +49 941 280 73 70 | Fax: +49 941 280 73 79 | E-Mail: advo@ra-dr-beck.de
TWD Unternehmensgruppe: Der Betrieb wurde 1959 von Herrn Heinrich Kunert in Deggendorf als Rundstrickerei für Strumpfprodukte gegründet. Zu dem Produktportfolio des Unternehmens gehören neben Innenausstattungen für den Automotive-Bereich und Produkte für die Medizintechnik auch technische Textilien und Verbundstoffe, Textilbezüge sowie Polsterstoffe.
Dr. Hubert Ampferl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Diplom-Betriebswirt (FH), ist Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner GbR. Er ist in ganz Bayern als Insolvenzverwalter tätig und hat sich in dieser Funktion auf die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen spezialisiert.