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Bildröhrenkartell: Jauch und Görg verschaffen Fernsehherstellern Schadensersatz Zwei Schadenersatzklagen der ehemals großen deutschen Fernsehhersteller Grundig, Loewe und Metz gegen Teilnehmer des Bildröhrenkartells sind durch außergerichtliche Vergleiche beendet worden.

12.05.2021
juve.de

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Bildröhrenkartell: Jauch und Görg verschaffen Fernsehherstellern Schadensersatz

Zwei Schadenersatzklagen der ehemals großen deutschen Fernsehhersteller Grundig, Loewe und Metz gegen Teilnehmer des Bildröhrenkartells sind durch außergerichtliche Vergleiche beendet worden. Die Insolvenzverwalter beziehungsweise Liquidatoren erzielten einen nicht genau bezifferten Zufluss zur jeweiligen Insolvenzmasse.

Im Dezember 2012 hatte die EU-Kommission zwei Kartelle in Bezug auf Bildröhren für Fernseher und für Computer festgestellt und Bußgelder von insgesamt knapp 1,5 Milliarden Euro festgesetzt. Das weltweite Kartell bestand von 1997 bis 2006 und betraf auch die deutsche Fernsehindustrie. Ende 2015 erhoben die Insolvenzverwalter Prof. Dr. Siegfried Beck und Joachim Exner sowie das Unternehmen Loewe Opta Klage gegen Philips, Technicolor und Samsung SDI vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Der geltend gemachte Schaden belief sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

Die beiden Fernsehhersteller Grundig und Metz Werke waren seit 2003 beziehungsweise 2014 insolvent. Sie machten den Schaden in einer gemeinsamen Klage geltend, die von dem Prozessfinanzierer Legial unterstützt wurde. Grundig konnte dagegen die Klage aus eigenen Mitteln finanzieren und verfolgte die Ansprüche in einem gesonderten Verfahren. In beiden Verfahren erließ das LG Nürnberg-Fürth ein Teil-Grundurteil, gegen das sowohl die Beklagten als auch die Kläger Berufung einlegten (Az. 19 O 8786/15). Noch vor einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG-Nürnberg schlossen die Parteien außergerichtliche Vergleiche und konnten so das äußerst komplexe Verfahren zum Abschluss bringen.

Bei Klageerhebung waren für das Verfahren zentrale Rechtsfragen noch nicht geklärt. So entschied der Bundesgerichtshof mit seinem sogenannten Grauzement-2-Urteil erst kurz vor Erlass des Grundurteils, dass die Verjährungshemmung auch bei Altfällen Anwendung findet. Ohne die verjährungshemmende Wirkung wären die Schäden zum Großteil bereits verjährt gewesen. Das Urteil des LG Nürnberg war seinerzeit das erste Urteil eines deutschen Gerichts, das die zivilrechtliche Verantwortlichkeit einer Konzernmutter für Verstöße ihrer Tochtergesellschaft annahm. Erst nach dem Grundurteil des LG Nürnberg erging das sogenannte Skanska-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. März 2019 zu dieser Frage.

Berater Hersteller
Jauch Dahl Linnenbrink (Köln): Hans-Gerd Jauch (Insolvenzrecht)
Görg (Köln): Dr. Christian Bürger (Kartellrecht); Associates: Dr. Ulrike Jansen (Insolvenzrecht), Miroslav Georgiev (Kartellrecht)
Berater Philips
Gleiss Lutz: Dr. Moritz Holm-Hadulla (Kartellrecht; Stuttgart), Dr. Luidger Röckrath (Prozessführung; München), Associates: Dr. Andreas Schüssel (Kartellrecht, Stuttgart), Dr. Simon Fischer (Litigation; München)
Berater Samsung SDI:
Commeo (Frankfurt): Dr. Dominique Wagener, Christoph Weinert (beide Kartellrecht)
Insolvenzverwaltung Grundig AG
Dr. Beck & Partner (Nürnberg): Prof. Dr. Siegfried Beck

Insolvenzverwaltung Metz Werke
Dr. Beck & Partner (Nürnberg): Joachim Exner
Berater Loewe Opta GmbH i.L.
Wellensiek (Frankfurt): Alfred Hagebusch (Liquidator)
Dr. Beck & Partner (Nürnberg): Joachim Exner (Liquidator)

Hintergrund: Hans-Gerd Jauch war Ende 2018 gemäß dem Partnerschaftsvertrag bei Görg ausgeschieden und hatte 2019 die Kanzlei Jauch Dahl Linnenbrink gegründet. Jahre zuvor, als Partner von Görg, war er an Loewe mit dem Vorschlag herangetreten, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Über Loewe ergab sich dann der Kontakt zu den Insolvenzverwaltern Exner und Beck. Das Schadensersatz-Mandat verblieb bei Görg und wurde dort federführend durch den Kartellrechtler Bürger betreut, weiterhin begleitet durch Jauch. Das ökonomische Gutachten zur Schadensberechnung erstellte Oxera Consulting.
Görg und Philips-Vertreter Gleiss Lutz arbeiten in einem anderen Fall mit kartellrechtlichem Bezug auf derselben Seite: Im Ringen um die Kartellamtsgenehmigung für den Kauf von Real-Märkten durch Edeka hieß der gemeinsame Mandant SCP Retail Investments/s-Bricks, beteiligt waren zudem Skadden Arps Slate Meagher & Flom sowie Leinemann & Partner.

In der Serie von großen Insolvenzen unter Fernsehherstellern wurde jeweils die Kanzlei Dr. Beck & Partner von den Insolvenzrichtern bestellt. Als Grundig im April 2003 den Insolvenzantrag einreichte, wurde Insolvenzexperte Eberhard Braun, Namensgeber von Schultze & Braun, kurzzeitig zum Unternehmenschef berufen. Die erwogene Eigenverwaltung für Grundig war damals noch ein Novum im deutschen Insolvenzrecht. Becks Bestellung als Verwalter trug dazu bei, die Rolle seiner Kanzlei als Platzhirsch in Franken zu begründen. Insbesondere Exner, der bei Metz und Loewe in unterschiedlichen Rollen involviert war, ist zudem immer wieder für bedeutende Verfahren im Automobilsektor bestellt worden.

Wellensiek-Partner Hagebusch hatte bei Loewe Opta als Generalbevollmächtigter zusammen mit Sachwalter Exner 2013/14 erfolgreich ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt, zuständig war das Amtsgericht Coburg. Das Folgeunternehmen stellte 2019 Insolvenzantrag, Verwalter wurde Rüdiger Weiß von Wallner Weiß. Auch in der Metz-Nachfolge gab es eine weitere Insolvenz. Im September 2020 erwischte es Metz Mecatech, Dr. Harald Schwartz ist der Insolvenzverwalter.

Commeo zählt 10 Berufsträger und ist häufig in vertriebskartellrechtlichen Mandaten unterwegs. Wagener und Weinert berieten unter anderem Saarstahl in dem Verfahren des Bundeskartellamts um das Stahlkartell. (Markus Lembeck)

https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2021/05/bildroehrenkartell-jauch-und-goerg-verschaffen-fernsehherstellern-schadensersatz